Unterstützung bei Mehrlingsgeburten ab Drillingen. Landesstiftung
Schwangere
Das Faltblatt informiert über die Hilfen der Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind", einer staatlich verwalteten Stiftung des öffentlichen Rechts für Familien bei Mehrlingsgeburten (ab Drillingen). Voraussetzung für eine Unterstützung ist unter anderem, dass die Familie seit mindestens 6 Monaten ihren ständigen Aufenthalt in Bayern hat. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Landesstiftung.
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