Medienerziehung / Infos für Fachkräfte
WhatsApp und Strafbestand
Kinder und Jugendliche 10 - 18 Jahre Eltern Fachkräfte
Vielen Kindern und Jugendlichen ist nicht bewusst, dass sie sich mit einem Post auf Facebook oder WhatsApp strafbar machen, wenn sie:
- kinder- oder jugendpornographische Bilder besitzen oder über Chatgruppen versenden
- Nacktfotos der/die Freund*in ohne Einwilligung verschicken
- beleidigende Äußerungen posten
- .......
Weitere Infos unter Kultusministerium Bayern
Strafbare Inhalte im Klassenchat
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