Infos für Schwangere / Finanzielle Unterstützung und Leistungen
Bayerisches Krippengeld
Kinder 0-3 Jahre Schwangere
Seit dem 1. Januar 2020 erhalten Eltern mit dem Bayerischen Krippengeld für ihre Kinder bereits ab dem ersten Geburtstag bis zum 31. August des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, einen Zuschuss von 100 Euro monatlich zu den Elternbeiträgen für den Besuch einer staatlich geförderten Einrichtung oder Kindertagespflege von bis zu 100 Euro pro Monat und Kind. Auch Adoptionspflegeeltern und Pflegeeltern können vom Krippengeld profitieren.
Das Krippengeld ist abhängig vom Einkommen: Die Grenze liegt bei 60.000 Euro jährlich pro Haushalt mit einem Kind. Für jedes weitere Kind im Kindergeldbezug gibt es einen Zuschlag von 5.000 Euro. Damit sollen gezielt Eltern im mittleren und unteren Einkommensbereich unterstützt werden.
Informationen über das Servicetelefon des ZBFS 0931/ 32090929
Hier können Sie direkt den Antrag stellen: Antrag auf Krippengeld
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