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Finanzielle Unterstützung und Leistungen / Infos für Fachkräfte

Bildungspaket

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Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Für Eltern, die auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind, ist es oft nicht leicht, ihren Kindern die gleichen Möglichkeiten in der Freizeit oder in der Schule zu bieten wie Kindern aus Familien mit höheren Einkommen. Doch haben auch bedürftige Kinder und Jugendliche einen Anspruch darauf, bei Tagesausflügen und dem gemeinsamen Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen mitmachen zu dürfen. Hier helfen die Bildungs- und Teilhabeleistungen des sogenannten Bildungspakets. Vom Bildungspaket können bis zu 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche profitieren.

Der Geldbetrag für den persönlichen Schulbedarf wird auf nunmehr 150 Euro pro Schuljahr erhöht. Bei den Bedarfen für gemeinschaftliches Mittagessen sowie der Schülerbeförderung fallen die bislang notwendigen Eigenanteile weg. Bei der Lernförderung wird klargestellt, dass sie unabhängig von einer Versetzungsgefährdung in Betracht kommt (also bereits im ersten Schulhalbjahr sowie in Schulen ohne Versetzungsentscheidung). Die Leistungen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben wird bei nachgewiesener Teilhabe pauschal erbracht und auf 15 Euro monatlich erhöht.

Empfänger Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld

Jobcenter Forchheim
Äußere Nürnberger Str. 1
91301, Forchheim

Tel.: 09191 715200
jobcenter-forchheim@jobcenter-ge.de

Öffnungszeiten
Montag 7:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 7:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 7:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 7:30 - 18:00 Uhr
Freitag 7:30 - 12:30 Uhr

Empfänger Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld

Landratsamt Forchheim
Amt für soziale Angelegenheiten
Am Streckerplatz 3
91301 Forchheim

Tel.: 09191 862200


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