Unterstützung von schwangeren Frauen in Notlagen. Landesstiftung
Schwangere
Das Faltblatt informiert über die Hilfen der Landesstiftung "Hilfe für Mutter und Kind", einer staatlich verwalteten Stiftung des öffentlichen Rechts für schwangere Frauen, die sich in einer Notlage befinden. Voraussetzung für eine Unterstützung ist unter anderem, dass die werdende Mutter ihren Hauptwohnsitz in Bayern hat. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Landesstiftung.
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